Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Andrea Trippler * Controlling As A Service
(abgekürzt: Dr. Andrea Trippler * CaaS),
Stendaler Str. 124, 12627 Berlin
(Stand: 01.08.2020)
§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Dr. Andrea Trippler * CaaS sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB von Dr. Andrea Trippler * CaaS abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Dr. Andrea Trippler * CaaS nicht an, sofern Dr. Andrea Trippler * CaaS deren Geltung nicht explizit zugestimmt hat. Dr. Andrea Trippler * CaaS erkennt abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn Dr. Andrea Trippler * CaaS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggeber den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
- Die AGB von Dr. Andrea Trippler * CaaS gelten nur gegenüber Unternehmern.
- Sämtliche Vereinbarungen aus dem Vertrag sind in Textform niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Dr. Andrea Trippler * CaaS sie in Textform bestätigt hat.
§ 2 Angebot – Leistungsinhalt
- Dr. Andrea Trippler * CaaS assistiert dem Auftraggeber auf selbständiger Basis bei dessen Aufgaben, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Gegenstand der Tätigkeit von Dr. Andrea Trippler * CaaS ist die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Beurteilung der unternehmerischen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung trifft der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung. Dies gilt auch dann, soweit Dr. Andrea Trippler * CaaS den Auftraggeber bei der Umsetzung unterstützt.
- Dr. Andrea Trippler * CaaS schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung. Dr. Andrea Trippler * CaaS schuldet insbesondere nicht die rechtliche Überprüfung von ggf. vorgeschlagenen Geschäftsmodellen, (Firmen-)Namen, Unternehmenskennzeichen, Marken und dergleichen. Gleiches gilt für die rechtliche Überprüfung etwaiger vorgeschlagener Werbemaßnahmen.
- Die Darstellung von Angeboten der Dr. Andrea Trippler * CaaS auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben. Dr. Andrea Trippler * CaaS wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen machen. Aus diesem Angebot ergeben sich die vertragsgegenständlichen Tätigkeiten von Dr. Andrea Trippler * CaaS. Soweit der Auftraggeber weitergehende Tätigkeiten anfragt, ist darüber eine ergänzende Einigung erforderlich.
- Soweit der Auftraggeber Aufträge an Dr. Andrea Trippler * CaaS mündlich erteilt, sind diese bindend. Dr. Andrea Trippler * CaaS hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn Dr. Andrea Trippler * CaaS vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch Dr. Andrea Trippler * CaaS auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist, im Zweifel ist anzunehmen, dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch für Erweiterungen der Tätigkeit gelten.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Die Preisvereinbarung ergibt sich aus dem Angebot von Dr. Andrea Trippler * CaaS, ersatzweise aus dieser Bestimmung.
- Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist. Bei längerer Vertragsdauer hat Dr. Andrea Trippler * CaaS das Recht, eine Anpassung der Vergütung geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit der Dr. Andrea Trippler * CaaS hierüber in Verhandlungen zu treten.
- Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, ist die Leistung von Dr. Andrea Trippler * CaaS nach Zeit abzurechnen. Die Höhe des Zeithonorars wird individuell vereinbart. Dr. Andrea Trippler * CaaS hat zudem Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, die in Ausübung der Tätigkeit entstehen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
- Ist ein Paket- oder ein Pauschalpreis vereinbart, gilt dieser, soweit nach der Vereinbarung oder den Umständen die Leistungspflicht von Dr. Andrea Trippler * CaaS definiert ist. Soweit nicht ein anderes vereinbart, umfasst der Paketpreis immer nur das Entgelt für die Tätigkeiten von Dr. Andrea Trippler * CaaS. Alle erforderlichen Beistellungen, Ausstattungen, Spesen, Auslagen, Kosten für Dritte (mit Ausnahme von Subunternehmern von Dr. Andrea Trippler * CaaS) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Auch Leistungen von Dr. Andrea Trippler * CaaS, die nicht im jeweiligen Paket oder der jeweiligen Pauschale enthalten sind, hat der Auftraggeber zusätzlich nach den vertraglich vereinbarten Stundensätzen zuzüglich erforderlicher Spesen und Auslagen zu vergüten.
- Die Zahlung des Auftraggeber ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Dr. Andrea Trippler * CaaS stehen die gesetzlichen Rechte, insbesondere der Zinssatz gem. § 288 Abs. 2 und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 zu.
- Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Dr. Andrea Trippler * CaaS anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Auftraggeber wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Dr. Andrea Trippler * CaaS wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.
- Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten sein kann. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich.
§ 4 Leistungserbringung, Leistungszeit, Verzug, Höhere Gewalt
- Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggeber voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für Dr. Andrea Trippler * CaaS bleibt vorbehalten.
- Liefer- und Leistungszeiten als auch deren Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart wurden.
- Dr. Andrea Trippler * CaaS ist berechtigt, Subunternehmer einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben.
- Der Auftraggeber kann einer Weitervergabe jedoch widersprechen, wenn dadurch seine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.
- Sofern Dr. Andrea Trippler * CaaS für ihre Leistungserbringung auf Leistungen eines oder mehrerer Vorlieferanten angewiesen ist, gelten vereinbarte Leistungsfristen vorbehaltlich einer fristgerechten Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten von Dr. Andrea Trippler * CaaS. Der Vorbehalt gilt nicht für solche Verzögerungen, die von Dr. Andrea Trippler * CaaS selbst zu vertreten sind.
- Höhere Gewalt oder bei Dr. Andrea Trippler * CaaS oder den Subunternehmern von Dr. Andrea Trippler * CaaS eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik oder Aussperrung, die Dr. Andrea Trippler * CaaS ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Wochen oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggeber an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dr. Andrea Trippler * CaaS rechtzeitig die für die Ausführung der Dienste erforderlichen Informationen und Materialien zu liefern (z. B. Zugänge zu Plattformen, Passwörter, generelle oder konkrete Handlungsanweisungen, zu verwendende Logos, Layout-Vorlagen für Textverkehr oder sonstige vereinbarte Beistellungen des Auftraggeber). Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Dr. Andrea Trippler * CaaS bekannt werden. Der Auftraggeber wird Dr. Andrea Trippler * CaaS über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren, soweit sie die Auftragsdurchführung von Dr. Andrea Trippler * CaaS beeinflussen. Dies gilt auch für Beratungen auf anderen Fachgebieten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Dienste von Dr. Andrea Trippler * CaaS erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dr. Andrea Trippler * CaaS vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstigen Vorschriften zu nennen, die Dr. Andrea Trippler * CaaS für die Erbringung der Leistung beachten soll. Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung nimmt Dr. Andrea Trippler * CaaS nicht vor. Dafür ist vom Auftraggeber ein Rechtsanwalt einzuschalten.
- Sofern der Auftraggeber Dr. Andrea Trippler * CaaS körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Dr. Andrea Trippler * CaaS auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung von Dr. Andrea Trippler * CaaS für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Dr. Andrea Trippler * CaaS die Leistung für den Auftraggeber mit dessen Name und Logo als Referenz benennt.
§ 6 Annahmeverzug und Haftung des Auftraggeber
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste von Dr. Andrea Trippler * CaaS in Verzug, ist er zur Fortzahlung des Entgeltes bis zur Beendigung des Vertrages verpflichtet. Dr. Andrea Trippler * CaaS wird sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen sowie dasjenige, was sie durch anderweitige Verwertung ihrer Arbeitskraft erwirbt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Dr. Andrea Trippler * CaaS projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt.
- Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Zugänge, Layouts oder Handlungsanweisungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist Dr. Andrea Trippler * CaaS berechtigt, mit der Leistung nach § 4 nicht zu beginnen. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten von Dr. Andrea Trippler * CaaS oder ihren Mitarbeitern werden wie Arbeitszeiten vergütet, wenn eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich war.
- Soweit der Auftraggeber seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Dr. Andrea Trippler * CaaS haftet nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.
§ 7 Rechte am Ergebnis
- Soweit bei der Leistung von Dr. Andrea Trippler * CaaS schutzfähige Rechte entstehen, erhält der Auftraggeber eine einfache Lizenz, das Arbeitsergebnis für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen. Wünscht der Auftraggeber eine weitergehende Rechtseinräumung, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Zugänglichmachung, der öffentlichen Widergabe, der Veröffentlichung, der Bearbeitung oder Umgestaltung oder sonstige Verwertungsrechte, sind diese extra zu vergüten.
- Soweit Dr. Andrea Trippler * CaaS ein Urheberrecht an den Ergebnissen zusteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, Dr. Andrea Trippler * CaaS als Urheberin zu benennen, sofern nicht vertraglich ein anderes vereinbart ist.
§ 8 Kündigung
- Sofern in dem Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart ist, gilt diese. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich. Erfolgt zum Ende einer fest vereinbarten Laufzeit eine Einigung auf eine neue Festlaufzeit nicht, wird der Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag und kann nach Abs. 2 beendet werden.
- Ist eine feste Laufzeit nicht vereinbart, kann der Vertrag von jeder der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, werden die Leistungen von Dr. Andrea Trippler * CaaS anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber Dr. Andrea Trippler * CaaS diejenigen Kosten, die ihr aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind (z.B. noch erforderliche Datensicherungen).
§ 9 Haftung
- Dr. Andrea Trippler * CaaS haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz mit einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
- Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet Dr. Andrea Trippler * CaaS gar nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Dr. Andrea Trippler * CaaS auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggeber schützen, die dem Auftraggeber also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von Dr. Andrea Trippler * CaaS gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten und Mitarbeiter von Dr. Andrea Trippler * CaaS sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Vermögensverschlechterung des Auftraggeber
- Werden Dr. Andrea Trippler * CaaS nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist sie berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder das Stellen einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, ist Dr. Andrea Trippler * CaaS berechtigt, die weitere Leistung bis zur Zahlung der Vergütung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit für die restliche Vergütung auszusetzen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung nicht binnen angemessener Frist nach, ist Dr. Andrea Trippler * CaaS berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche von Dr. Andrea Trippler * CaaS bleiben davon unberührt.
§ 11 Verschwiegenheit
- Einer Geheimhaltungsverpflichtung von Dr. Andrea Trippler * CaaS unterfallen nur Informationen, Daten, Pläne oder sonstige Unterlagen des Auftraggeber, die dieser ausdrücklich als geheim gekennzeichnet hat.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne das Verschulden von Dr. Andrea Trippler * CaaS allgemein bekannt ist oder wird oder ohne ihr Verschulden allgemeinen bekannt wird, wenn sie sich die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung der Informationen des Auftraggebers erarbeiten hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.
§ 12 Mediation
- Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Dr. Andrea Trippler * CaaS und dem Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Nicht als Streitigkeit im Sinne dieser Bestimmung gilt die schlichte Nichtzahlung der Vergütung durch den Auftraggeber.
- Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz von Dr. Andrea Trippler * CaaS zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
- Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
- Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 13 Datenschutz
- Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
- Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
- Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
- Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Dr. Andrea Trippler * CaaS Gerichtsstand, Dr. Andrea Trippler * CaaS ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Dr. Andrea Trippler * CaaS Erfüllungsort.